Insolvenzberatung

(Keine Rechtsberatung)

Navigieren Sie sicher durch die Krise. Unsere diskrete Insolvenzberatung schützt Geschäftsführer vor Haftung, zeigt Sanierungswege auf und begleitet Sie professionell durch das Verfahren.

Abstrakte Komposition aus sich kreuzenden grauen Flächen
Schild-Icon (Sicherheit/Schutz)

Haftungsschutz

Sichere Navigation zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.

Abstraktes Blatt- oder Pflanzen-Icon

Sanierungsweg

Identifikation und Umsetzung von Konzepten zur operativen Unternehmensrettung.

Stilisiertes Personen-Icon (User-Symbol)

Verfahrens­begleitung

Diskrete und professionelle Unterstützung während des gesamten Insolvenzprozesses.

Sicher durch Krisen

Professionelle Begleitung im Insolvenzfall

Schützen Sie Ihr Lebenswerk und minimieren Sie persönliche Haftungsrisiken durch frühzeitige, strategische insolvenzrechtliche Beratung.

Anfragen

Haftungsrisiken minimieren

Wir bewahren Geschäftsführer vor persönlicher Inanspruchnahme und strafrechtlichen Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung durch rechtzeitiges Handeln.

Insolvenzplan­verfahren

Wir erarbeiten belastbare Insolvenzpläne, um das Unternehmen zu entschulden, Gläubiger zu befriedigen und Arbeitsplätze zu erhalten.

Sanierungschancen nutzen

Prüfen Sie Optionen wie Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren, um das Unternehmen aktiv und selbstbestimmt zu restrukturieren.

Begleitung & Kommunikation

Wir übernehmen die strategische Kommunikation mit Insolvenzverwaltern, Gläubigern und Mitarbeitern, um Ruhe in den Prozess zu bringen.

Wenn Ihre Bank sich quer stellt, springen wir für Sie ein.

Unsere Kapitallösungen bieten Ihnen die Flexibilität, die klassische Banken oft nicht leisten können

Was Beratung ermöglicht

Ein strukturierter Weg zum Neustart

Eine professionelle Insolvenzberatung wandelt das Ende in eine Chance zur Restrukturierung um. Sie sichern Vermögenswerte, entlasten die Geschäftsführung und ebnen den Weg für einen Neuanfang.

Häufig gestellte Fragen

Warum Insolvenzberatung nutzen?

Erfahren Sie hier alles Wichtige über Fristen, Abläufe und wie eine frühzeitige Beratung Ihre persönlichen und unternehmerischen Handlungsspielräume in der Krise maßgeblich erweitert.

Bei Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss die Geschäftsführung spätestens innerhalb von drei Wochen (bzw. sechs Wochen bei Überschuldung) zwingend einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht stellen.
Ja. Eine Insolvenzverschleppung ist eine Straftat und kann zu schwerwiegenden persönlichen Haftungsansprüchen sowie zu strafrechtlichen Konsequenzen für den Geschäftsführer führen. Handeln Sie daher frühzeitig.
Keinesfalls. Das moderne Insolvenzrecht bietet zahlreiche Instrumente wie den Insolvenzplan, um Unternehmen nachhaltig zu entschulden, zu restrukturieren und für die Zukunft völlig neu aufzustellen.
Bei der Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung weiterhin die Kontrolle über das Unternehmen und führt die Sanierung unter Aufsicht eines bestellten Sachwalters weitgehend selbstständig durch.
Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung in einer frühen Krisenphase. Es bietet Zeit, um vor Gläubigerzugriffen geschützt, in Ruhe ein Sanierungskonzept zu erarbeiten.
Die Gehälter der Arbeitnehmer sind im vorläufigen Insolvenzverfahren für bis zu drei Monate durch das sogenannte Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit abgesichert.
Wir analysieren Ihre rechtliche Lage, prüfen Sanierungsoptionen wie die Eigenverwaltung, unterstützen bei der rechtssicheren Antragstellung und begleiten Sie strategisch in allen Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter.

Wir beraten Sie persönlich und kostenlos.